I. Teilnahmebedingungen

  1. Der Wettbewerb richtet sich an Gemischte Kammerchöre mit einer Größe von ca. 20 bis ca. 30 SängerInnen.
  2. Alle Chöre sind verpflichtet, neben den Wettbewerbsrunden auch an der Galaveranstaltung teilzunehmen.
  3. Die Höhe der Teilnehmergebühr beträgt 150, - Euro pro Chor. Mit Zulassung zum Wettbewerb wird diese fällig. Bei Nichtantritt findet keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr statt.
    Die Chöre tragen die Kosten entsprechend der von Ihnen gewählten Unterkunftskategorie selbst. Mit Zulassung zum Wettbewerb werden 25 % der gesamten Unterbringungskosten, sechs Wochen vor dem Wettbewerb die gesamten Unterbringungskosten fällig.
    Die Fahrt- und Verpflegungskosten gehen zu Lasten der Chöre.
    Sagt ein Chor nach der offiziellen Zulassung seine Teilnahme ab, werden weder Anmeldegebühr noch die Anzahlung für die Unterbringungskosten zurück erstattet. Zusätzliche, durch die Absage entstehende Kosten des Veranstalters, zum Beispiel für die Unterkunft, gehen zu Lasten der Chöre.
    Den Chören wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
  4. Mit der Anmeldung erklärt der Chor sein Einverständnis mit Aufnahmen und Sendungen durch Hörfunk und Fernsehen, sowie mit Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträger einschließlich deren Vervielfältigung und Verwertung in allen Medienformaten. Entstehende Rechte werden durch die Anerkennung der Teilnahmebedingungen auf den Veranstalter übertragen.
  5. Die Entscheidungen des Veranstalters und der Jury sind unanfechtbar; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  6. Mit der Anmeldung erkennt der teilnehmende Chor die Teilnahmebedingungen an.

II. Wettbewerbsprogramm

  1. Der Wettbewerb gliedert sich in zwei Runden: Vorrunde und Finale.
  2. Neben dem Pflichtstück trägt jeder Chor in der Vorrunde maximal drei, im Finale maximal vier selbst gewählte Werke vor. Abgesehen vom Pflichtstück darf kein Werk aus der Vorrunde wiederholt werden.
  3. Jeder Chor trägt ein reines a-cappella-Programm vor, das stilistisch abwechslungsreich und dennoch musikalisch sinnvoll aufgebaut ist. Auch die Dramaturgie des Programms ist ein Bewertungskriterium. Es werden stilistisch adäquate Interpretationen erwartet. In der Regel sind Originalkompositionen zu singen. Über eine Zulassung von Bearbeitungen entscheidet auf Antrag die Jury.
  4. In der Vorrunde muss eines der selbst gewählten Werke vor 1800 entstanden sein. Dieses Werk kann in reduzierter chorischer Besetzung vorgetragen werden. In der Vorrunde darf eines der selbst gewählten Werke ein Volkslied oder ein Werk aus dem Bereich Popularmusik sein.
  5. Nach der Vorrunde werden drei Chöre für das Finale ausgewählt.
  6. Alle urheberrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten.

III. Vortragsdauer

  1. Unter der Vortragsdauer ist die Zeit vom Beginn des ersten Stückes bis zum Schluss des letzten zu verstehen, nicht die reine Singzeit.
  2. Die Vortragsdauer muss inklusive Pflichtstück in der Vorrunde maximal 15 Minuten, im Finale maximal 20 Minuten betragen.
  3. Die Wettbewerbsveranstaltungen sind öffentlich.

IV. Pflichtstücke

Sowohl in der Vorrunde als auch im Finale ist das Pflichtstück:

Peter Cornelius: „Ich will dich lieben, meine Krone“ op. 18/2
(Carus Verlag)

V. Preise

  1. Jeder Chor erhält eine Urkunde.
  2. Darüber hinaus werden folgende Preise vergeben:
    1. Preis: 3000 Euro
    2. Preis: 2000 Euro
    3. Preis: 1000 Euro
    Publikumspreis in der Vorrunde: undotiert

VI. Jury

Die Jury besteht aus Prof. Frieder Bernius und Prof. Marcus Creed.

VII. Unterbringung

Die Chöre können zwischen verschiedenen Unterkunftskategorien wählen. Details zu den einzelnen Kategorien, Lage der Unterkünfte und Preisen finden Sie hier. Die dort angegebenen Preise gelten lediglich für die Sänger/innen des Chores und maximal zwei Begleitpersonen.

VIII. Sonderprogramm

  1. Um den Chören auch die Gelegenheit zu geben, sich dem Publikum jenseits des Wettbewerbs vorzustellen, findet vor der Preisverleihung am Sonntagnachmittag eine Konzertgala statt. Jeder teilnehmende Chor bereitet dafür ein maximal 10-minütiges Programm vor, das gänzlich frei gestaltet werden und z.B. »Spezialitäten« des Chores oder seines Heimatlandes beinhalten kann. Dieses Programm soll eher unterhaltenden Charakter haben. Dabei sind Bestandteile des Wettbewerbsprogramms ausgeschlossen.
  2. Auf Wunsch wird die Mitwirkung an einem Gottesdienst am Sonntagmorgen gerne organisiert.
  3. Vorschläge zu Ausflügen in die Region (z.B. Heidelberg) und zur freiwilligen Verlängerung des Aufenthalts finden Sie hier.

IX. Anmeldung

Die Anmeldung ist ab sofort möglich.

Anmeldeschluss ist der 01.10.2015. Die Chöre werden durch den Veranstalter und die Jury ausgewählt. Die Entscheidung über ihre Zulassung wird den Chören spätestens zum 15.11.2015 mitgeteilt.